AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 18.04.2026

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Geltungsbereich, Begriffe, Rangfolge
  2. Leistungsangebot und Vertragsarten
  3. Vertragsschluss
  4. Widerruf
  5. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Verzug
  6. Lieferung, Versand, Abholung, Gefahrübergang
  7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte, Unternehmerpfandrecht
  8. Kompatibilität, Zulassung, Einbauhinweise
  9. Gesetzliche Mängelrechte beim Waren- und Fahrzeugkauf
  10. Werkstattleistungen
  11. Haftung
  12. Besondere Bedingungen für Werkstatt, Handel, Probefahrten, Altöl, Wunschbike und Kommission
      12.1 Werkstattauftrag, Diagnose, Arbeitsumfang
      12.2 Kostenvoranschlag, Mehrarbeit, Zusatzleistungen
      12.3 Abholung, Abnahme, Lager- und Standkosten, Unternehmerpfandrecht
      12.4 Probefahrten im Werkstattbetrieb
      12.5 Mitgebrachte Teile und mitgebrachtes Öl
      12.6 Altöl aus Ölwechsel und Altöl, das der Kunde bringt
      12.7 Haftung für nachträgliche Mängel nach Werkstattarbeiten
      12.8 Probefahrten im Rahmen des Fahrzeugverkaufs
      12.9 Motorradhandel: Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
      12.10 Ankauf von Motorrädern und Fahrzeugen
      12.11 Wunschbike-Service
      12.12 Kommissionsverkauf und Vermittlung
      12.13 Hinweis Handwerksrecht und Außendarstellung
  13. Datenschutz und Dokumentation
  14. Schlussbestimmungen), damit Kunden direkt zu den Punkten springen können.

 

 

1. Geltungsbereich, Begriffe, Rangfolge

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter („wir“) und unseren Kunden („Kunde“) über

(a) den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren (z. B. Teile, Zubehör, Öle, Inspektionsteile),

(b) Service- und Montageleistungen (z. B. Ölwechsel, Einbau von Zubehör, einfache Servicearbeiten)

(c) An- und Verkauf von Motorrädern/Fahrzeugen,

(d) Wunschbike-Projekte (Beschaffung/Projektabwicklung) sowie

(e) Kommissions- oder Vermittlungsleistungen (Verkauf „im Auftrag“), sofern gesondert vereinbart.

1.2 Verbraucher und Unternehmer richten sich nach den gesetzlichen Definitionen.

1.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Werkstattauftrag, Fahrzeugkaufvertrag, Probefahrtvereinbarung, Kommissions-/Vermittlungsvertrag, Wunschbike-Projektvereinbarung) haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.

 

2. Leistungsangebot und Vertragsarten (optimiert)

2.1
Wir betreiben einen Online-Shop für Motorradteile sowie einen ergänzenden Servicebereich. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Handel mit Motorradteilen und Motorrädern. Ergänzend bieten wir Dienstleistungen rund um Montage, Servicearbeiten und Beratung an.

2.2
Je nach Art der Leistung kommt ein Kaufvertrag (insbesondere bei Online-Bestellungen), ein Werkvertrag (bei Montage- und Serviceleistungen), ein Dienst- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein Kommissionsvertrag zustande.

3. Vertragsschluss

3.1 Online-Shop:
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme oder durch Versand bzw. Übergabe der Ware zustande.

3.2 Vor Ort / Service:
Verträge über Dienstleistungen oder Serviceleistungen kommen durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung zustande, regelmäßig durch Erteilung eines Auftrags und dessen Annahme.

3.3
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere zu Fahrzeugdaten, Vorschäden, Umbauten sowie verwendeten Teilen und Betriebsstoffen.

 

4. Widerruf

4.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

4.2 Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.

4.3 Ein Widerrufsrecht kann gesetzlich ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen, insbesondere bei kundenspezifischen Anfertigungen und bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Verzug

5.1 Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Versandkosten innerhalb Deutschlands sind enthalten, sofern nicht anders angegeben. Für Lieferungen innerhalb der EU können zusätzliche Versandkosten anfallen, die im Bestellprozess ausgewiesen werden.

5.2 Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Vorkasse, PayPal, Kreditkarte, Kartenzahlung vor Ort sowie Barzahlung bei Abholung, sofern nicht anders vereinbart.

5.3 Bei Werkstattleistungen ist die Vergütung spätestens bei Abholung/Abnahme fällig, sofern nicht anders vereinbart.

5.4 Anzahlungen und Abschlagszahlungen sind zulässig, insbesondere bei Wunschbike-Projekten, Sonderbestellungen, Beschaffung und kundenspezifischen Teilen.

5.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu verlangen.

 

6. Lieferung, Versand, Abholung, Gefahrübergang

6.1 Versand: Lieferzeiten sind abhängig von Verfügbarkeit. Teillieferungen sind zulässig, sofern zumutbar.

6.2 Abholung: Der Kunde holt Ware nach Abholbereit-Meldung innerhalb angemessener Frist ab.

6.3 Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte, Unternehmerpfandrecht

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

7.2 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7.3 Soweit gesetzlich gegeben, steht uns an dem zur Bearbeitung überlassenen Fahrzeug oder Teil ein Unternehmerpfandrecht zur Sicherung unserer Forderungen zu.

 

8. Kompatibilität, Zulassung, Einbauhinweise

8.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Bestellung zu prüfen, ob ein Teil für sein konkretes Fahrzeug geeignet und zulässig ist.

8.2 ABE, ECE, Teilegutachten, TÜV-Fähigkeit oder Eintragungsfähigkeit sind nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.

8.3 Fehlerhafter Einbau, unsachgemäße Verwendung oder Betrieb außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung kann zu Schäden und zum Verlust gesetzlicher Ansprüche führen.

 

9. Gesetzliche Mängelrechte beim Waren- und Fahrzeugkauf

9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit keine wirksamen Abweichungen vereinbart sind.

9.2 Gebrauchte Waren/Fahrzeuge gegenüber Verbrauchern: Eine Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn sie dem Verbraucher vor Vertragsschluss besonders mitgeteilt und ausdrücklich sowie gesondert vereinbart wird.

9.3 Gebrauchte Waren/Fahrzeuge gegenüber Unternehmern: Die Verjährung für Mängelansprüche kann soweit gesetzlich zulässig auf 12 Monate verkürzt werden.

9.4 Normale Verschleißerscheinungen und altersübliche Abnutzung stellen bei Gebrauchtfahrzeugen regelmäßig keinen Sachmangel dar, sofern sie dem vereinbarten Zustand entsprechen.

9.5 Garantien werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet ist.

 

10. Werkstattleistungen

10.1 Werkstattaufträge sind grundsätzlich Werkverträge.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

10.3 Bei Mängeln der Werkleistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu; wir sind in der Regel zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

10.4 Der Kunde hat notwendige Informationen und Dokumente bereitzustellen und Umbauten sowie Vorschäden offenzulegen.

 

11. Haftung

11.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.4 Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

12. Besondere Bedingungen für Werkstatt, Handel, Probefahrten, Altöl, Wunschbike und Kommission

 

12.1 Werkstattauftrag, Diagnose, Arbeitsumfang

(a) Im Auftragsschein oder in der Bestätigung sind die Leistungen zu bezeichnen; ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin kann angegeben werden.

(b) Diagnose und Fehlersuche sind eigenständige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(c) Wir dürfen Unteraufträge vergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.

 

12.2 Kostenvoranschlag, Mehrarbeit, Zusatzleistungen

(a) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(b) Wird während der Arbeiten zusätzlicher Bedarf erkannt, stimmen wir Mehrarbeit grundsätzlich vorher mit dem Kunden ab.

(c) In dringenden Fällen zur Abwendung erheblicher Schäden dürfen wir erforderliche Zusatzarbeiten durchführen und informieren den Kunden unverzüglich.

 

12.3 Abholung, Abnahme, Lager- und Standkosten, Unternehmerpfandrecht

(a) Nach Fertigstellung informieren wir den Kunden. Die Abholung hat innerhalb von [X] Werktagen zu erfolgen (unbestimmt).

(b) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, dürfen wir nach Fristsetzung angemessene Lager- oder Standkosten berechnen und das Fahrzeug oder die Sache auf Kosten und Gefahr des Kunden verwahren. innerhalb von 5 Werktagen
Lager- oder Standkosten von 10 € pro Tag

(c) Soweit gesetzlich gegeben, machen wir ein Unternehmerpfandrecht geltend.

 

12.4 Probefahrten im Werkstattbetrieb

Der Kunde gestattet Probefahrten, Prüfstands- und Überführungsfahrten, soweit diese zur Diagnose, Prüfung oder Qualitätssicherung der ausgeführten Arbeiten erforderlich sind.

 

12.5 Mitgebrachte Teile und mitgebrachtes Öl

(a) Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden beigestellte Teile oder Öle zu verwenden.

(b) Nehmen wir beigestellte Teile oder Öle an, trägt der Kunde das Risiko der Eignung, Qualität und Freigabe.

(c) Schäden oder Fehlfunktionen, die auf mangelhaftes oder ungeeignetes Kundenmaterial zurückzuführen sind, fallen nicht in unsere Verantwortlichkeit; die gesetzliche Haftung für Einbau- und Arbeitsfehler bleibt unberührt.

(d) Mehrarbeit und Diagnose infolge ungeeigneten Kundenmaterials sind gesondert zu vergüten.

 

12.6 Altöl aus Ölwechsel und Altöl, das der Kunde bringt

(a) Altöl, Ölfilter und ölhaltige Abfälle, die bei einem Ölwechsel oder Wartungsarbeiten bei uns anfallen, entsorgen wir fachgerecht.

(b) Wenn wir Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgeben, weisen wir eine Altölannahmestelle nach und nehmen Altöl bis zur im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos an; Gleiches gilt sinngemäß für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

(c) Annahmebedingungen: Rückgabe nur in geeigneten, dichten, verschlossenen Behältnissen; kein Vermischen mit anderen Stoffen.

(d) Altöl ohne Bezugskauf oder oberhalb der Rücknahmemenge nehmen wir – soweit zulässig – nur gegen Entgelt oder als Kulanz an; alternativ verweisen wir auf kommunale Sammelstellen.

 

12.7 Haftung für nachträgliche Mängel nach Werkstattarbeiten

(a) Wir haften für Mängel unserer Werkleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(b) Für Defekte, die nach Abnahme auftreten und nicht auf unsere Werkleistung zurückzuführen sind

(z. B. normale Abnutzung, Vorschäden, mangelhafte Fremdteile, nachträgliche Eingriffe Dritter, unsachgemäßer Betrieb), besteht keine Haftung.

(c) Bei mitgebrachtem Material ist die Abgrenzung besonders relevant; wir dokumentieren beigestelltes Material und gegebenenfalls Warnhinweise.

 

12.8 Probefahrten im Rahmen des Fahrzeugverkaufs

(a) Probefahrten sind nur mit gültigem Führerschein, Ausweis/Identitätsnachweis und unterzeichnetem Probefahrtformular zulässig.

(b) Für Probefahrten gilt die separate Probefahrtvereinbarung, insbesondere zu Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung, Haftung und Verkehrsverstößen.

 

12.9 Motorradhandel: Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen

(a) Zustand und Beschaffenheit ergeben sich aus dem schriftlichen Kaufvertrag und gegebenenfalls Zustandsbericht/Bildern.

(b) Angaben zu Kilometerstand, Vorbesitz und Unfällen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage vorhandener Informationen.

(c) Bei Gebrauchtfahrzeugen wird eine Besichtigung empfohlen; offenkundige Mängel werden im Kaufvertrag dokumentiert.

 

12.10 Ankauf von Motorrädern und Fahrzeugen

(a) Der Kunde versichert, Eigentümer zu sein beziehungsweise verfügungsberechtigt, und dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist, sofern nicht ausdrücklich offengelegt.

(b) Der Kunde versichert, alle wesentlichen bekannten Vorschäden, Unfälle, Manipulationen, gravierenden Mängel und Umbauten wahrheitsgemäß anzugeben.

(c) Der Ankauf erfolgt regelmäßig auf Grundlage eines separaten Ankaufformulars.

 

12.11 Wunschbike-Service

(a) Wunschbike-Projekte sind individuelle Leistungen (Konzept, Suche/Beschaffung, gegebenenfalls Umbau- und Servicepakete).

(b) Für Beschaffung und vorgezogene Aufwände kann eine Anzahlung oder Projektpauschale vereinbart werden.

(c) Bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen gilt: Beginnen wir auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung, sind die gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten.

(d) Bei Kündigung rechnen wir nach Gesetz ab; bereits erbrachte Leistungen und ausgelöste Kosten sind zu vergüten.

 

12.12 Kommissionsverkauf und Vermittlung

(a) Kommissions- oder Vermittlungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines separaten Kommissions- oder Vermittlungsvertrags. Darin werden Rolle, Verkäuferstellung, Mindestpreis, Provision,Kosten, Standzeit, Probefahrten, Dokumente und Haftungsabgrenzung festgelegt.

(b) Ohne schriftlichen Kommissions- oder Vermittlungsvertrag führen wir keinen Verkauf im Auftrag durch.

 

12.13 Hinweis Handwerksrecht und Außendarstellung

(a) Wir werben nur mit Qualifikationen, über die wir tatsächlich verfügen.

(b) Eine Bezeichnung als „Meisterbetrieb“ erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen in der Betriebsleitung oder Inhaberschaft erfüllt sind.

(c) Wir erbringen Werkstattleistungen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen.

 

13. Datenschutz und Dokumentation

13.1 Datenschutzinformationen sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

13.2 Wir können Arbeitsschritte, Teilezustände und Schäden zur Beweissicherung dokumentieren; eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit Einwilligung.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.